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Sprachdienstleistungen für Privatkunden

Beglaubigungsstempel unter einer beeidigten Übersetzung

Faire Preise

Den Preis für Ihre Übersetzung können wir grundsätzlich erst nach intensiver Prüfung des zu übersetzenden Textes bestimmen. Die Höhe des Preises richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes, der Textlänge, der Lieferfrist und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Die Berechnungsgrundlage stellt die Textmenge dar, die in der Regel elektronisch nach der Anzahl der Normzeilen (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) der Übersetzung abgerechnet wird.

Bei beglaubigten Übersetzungen sollte nicht nur der Inhalt der Originalurkunde adäquat und fehlerfrei in die Zielsprache übersetzt werden, sondern auch die grafische Gestaltung möglichst genau übereinstimmen. Die Einhaltung eines originalgetreuen Layouts ist mit einer aufwendigen Formatierung verbunden. Der Preis für beglaubigte Übersetzung von Urkunden wird daher nach Zeitaufwand berechnet. Die Gebühren für den Beglaubigungsvermerk und die Versendung der beglaubigten Übersetzung per Post als einfachen Brief innerhalb Deutschlands sind im Preis inbegriffen.

Der Mindestauftragswert beträgt 40,00 Euro zzgl. 19 % USt. (= 47,60 Euro).

Ein konkretes Angebot senden wir Ihnen gerne nach Durchsicht des Ausgangstextes per E-Mail zu. Wenn bei Angebotsabgabe bereits das gesamte Material zur Verfügung steht, können wir Ihnen ein attraktives Festpreisangebot machen. Die Erstellung des Angebots ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Beispielpreise:
Die beglaubigte Übersetzung einer tschechischen oder polnischen Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde ohne Apostille ins Deutsche kostet 40,00 Euro netto zzgl. 19 % USt. (= 47,60 Euro beim Versenden ohne Einschreiben).

Die beglaubigte Übersetzung eines tschechischen Abiturzeugnisses ins Deutsche kostet 70,00 Euro netto zzgl. 19 % USt. (= 83,30 Euro beim Versenden ohne Einschreiben).

Für alle Übersetzungsaufträge gelten unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen.

Dolmetscheinsätze werden nach Stunden bzw. Tagessätzen abgerechnet. Tagessätze gelten bis zu 8 Stunden, weitere Stunden (z. B. Abendprogramm) sind extra zu vergüten. Bei einer Stundenabrechnung wird zusätzlich die Reise- sowie Vorbereitungszeit hinzugerechnet. Reise- und Übernachtungskosten trägt der Auftraggeber. Beim Telefondolmetschen fallen außerdem Telefongebühren für Auslandsverbindungen an.

Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Für faire Preise erhalten Sie schnell und unkompliziert beglaubigte Übersetzungen, die von allen Behörden und Institutionen problemlos anerkannt werden.