In meinem letzten Blogartikel habe ich über meine Beziehung zu Privatkunden geschrieben. Neben beglaubigten Übersetzungen für Privatkunden übersetze und dolmetsche ich auch häufig für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Notare und die Polizei. Die Palette der Übersetzungen reicht von Gerichtsurteilen, Beschlüssen, Strafbefehlen, Haftbefehlen, Vernehmungsprotokollen, Klageschriften, Anklageschriften, verschiedenen Dokumenten im Rahmen der Rechtshilfe und vieles mehr. Beim Dolmetschen sind es vor allem Einsätze bei Gerichtsverhandlungen in Straf- und Familiensachen, Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen, in der JVA und bei Durchsuchungen. Daneben gibt es noch die Telekommunikationsüberwachung, bei der ich entweder Wort- oder Inhaltsprotokolle von abgehörten tschechisch- oder polnischsprachigen Telefongesprächen auf Deutsch anfertige.
Über den Inhalt der übersetzten Texte, der Vernehmungen, Verhandlungen und Gespräche muss ich als ermächtigte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin Stillschweigen bewahren. So viel sei dennoch verraten: Es handelt sich meistens um Strafsachen und die Straftaten umfassen Diebstähle, Medikamentenschmuggel und Drogenhandel, Zuhälterei, Menschenhandel, Urkundenfälschung, Fahrerflucht u. ä.
Bestätigte Übersetzungen
Nicht jeder Übersetzer darf jedoch solche Übersetzungen anfertigen und nicht jeder Dolmetscher solche Aufträge übernehmen. Beglaubigte Übersetzungen müssen durch ermächtigte Übersetzer erfolgen und für die Justiz, Polizei, Notare u. ä. dürfen nur allgemein beeidigte Dolmetscher tätig werden. Korrekt heißt es eigentlich bestätigte Übersetzungen, denn beglaubigen, also die Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift bescheinigen, können nur Notare (dann handelt es sich um eine öffentliche Beglaubigung) oder eine hierzu landesrechtlich ermächtigte Behörde (dann wird es als amtliche Beglaubigung bezeichnet).
Allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin
Je nach Bundesland spricht man von öffentlich bestellten, allgemein beeidigten, ermächtigten oder allgemein vereidigten Übersetzern und Dolmetschern. Hier in Berlin habe ich vom Präsidenten des Landgerichts den Titel „für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die tschechische und polnische Sprache“ verliehen bekommen. Dafür musste ich meinen Universitätsabschluss als Diplom-Übersetzerin vorlegen und meine persönliche Eignung sowie praktische Tätigkeit als Dolmetscherin nachweisen. Beim Landgericht musste ich dann per Eid schwören, „dass ich die Verhandlungen oder Schriftstücke aus der tschechischen und polnischen Sprache und in diese Sprachen treu und gewissenhaft übertragen werde, wenn ich von einem Gericht des Landes Berlin oder einem Berliner Notar als Dolmetscher zugezogen oder unter Berufung auf diesen Eid tätig werde.“ Diese Beeidigung und Ermächtigung gilt für alle Bundesländer, so dass meine bestätigten Übersetzungen auch bei den Behörden anderer Bundesländer anerkannt werden. Dies ist vor allem für alle Kunden von Bedeutung, die eine bestätigte Übersetzung benötigen, denn sie müssen nicht einen im ihrem Bundesland beeidigten/öffentlich bestellten/ermächtigten/vereidigten Übersetzer beauftragen. Eine öffentliche Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank ist auf dem Justizportal des Bundes und der Länder unter http://www.gerichts-dolmetscher.de/ zu finden.
Übrigens besitze ich noch aus meinen Leipziger Zeiten eine gültige Bestallungsurkunde vom Oberlandesgericht Dresden und bin deshalb auch in Sachsen öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die tschechische und polnische Sprache.
Fachsprache Recht
Die größte Herausforderung beim Übersetzen und Dolmetschen für die Justiz ist die korrekte Verwendung der Rechtssprache. Das „Juristendeutsch“ zeichnet sich durch einen hohen Abstraktionsgrad aus. Der Sprache kommt im juristischen Kontext eine besondere Bedeutung zu. Schließlich ist es erforderlich, sich in Rechtssachen exakt und möglichst eindeutig auszudrücken. Ein weiteres Problem ist, dass juristische Termini zwar auch in der Umgangssprache Anwendung finden, ihre fachsprachliche Bedeutung den Rechtslaien jedoch oft unbekannt ist. Dies trifft nicht nur auf die deutsche juristische Fachsprache zu. Ähnlich verhält es sich auch in anderen Rechtssystemen. Der Rechtsübersetzer muss also in der Lage sein, die juristische Fachsprache im Ausgangstext korrekt zu interpretieren und in eine andere juristische Fachsprache im Zieltext zu produzieren. Qualifizierte Rechtsübersetzer sind daher mit den Grundsätzen und Strukturen der jeweiligen Rechtssysteme vertraut.
Ich habe zum Beispiel an der Juristischen Fakultät der Karls-Universität ein Aufbaustudium als zusätzliche Berufsausbildung absolviert, bilde mich in diesem Bereich durch Studium einschlägiger Fachliteratur sowie den Besuch spezieller Seminare kontinuierlich weiter und habe schon Berufserfahrung im Übersetzen von Rechtstexten sowie Dolmetschen im juristischen Kontext. Sollten Sie auf der Suche nach einem Rechtsübersetzer oder Gerichtsdolmetscher sein, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Welche Anforderungen qualifizierte Rechtsübersetzer erfüllen sollen, können Sie in meinem Artikel „Der kompetente Übersetzer im Meer der Sprachmittler“, der im Berliner Anwaltsblatt erschienen ist, hier nachlesen (Seite 134 – 136).
5 Kommentare
Es ist wirklich gut zu wissen, dass nicht jeder Übersetzter diese Arbeiten machen darf. Eine spanische Freundin von mir, hat eine Juristische Dokument die Übersetzt werden müssen, weil sie nach Österreich gezogen ist. Sie hatte mich gefragt aber ich war mir nicht sicher, dass man dafür eine Befugnis haben muss. Ich denke auch, dass es eine Herausforderung ist in das Richtige Fachjargon zu übersetzten.
Das Thema Übersetzer interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.
Ich muss meine Zeugnisse übersetzen und beglaubigen lassen. Gut zu wissen, dass man als Dolmetscherin Stillschweigen über die Dokumente haben muss. Ich will nicht unbedingt dass jeder weiß wie schlecht ich in Biologie bin.
Eine Freundin arbeitet als Notarin und hat einen Klienten, der Deutsch noch nicht gut versteht. Deswegen muss sie die nötigen Texte übersetzt lassen. Also dieser Beitrag ist sehr hilfreich und informativ. Das ist gut zu wissen, dass man besondere zertifizierte Übersetzungen für solche Dokumente braucht.
Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen