Beglaubigte Übersetzungen Tschechisch | Polnisch | Deutsch
Gerne fertigen wir für Sie beglaubigte Übersetzungen Tschechisch <-> Deutsch <-> Polnisch und übersetzen Ihre Texte in die tschechische, polnische und deutsche Sprache.
Durch den Beglaubigungsvermerk wird die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Dokuments offiziell bestätigt. Die Unternehmensgründerin Iva Wolter ist persönlich für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die tschechische und polnische Sprache und vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden für diese Sprachen als Übersetzerin öffentlich bestellt und allgemein beeidigt.
Beglaubigte Übersetzungen benötigen Sie für die Vorlage bei deutschen Behörden, da diese eine einfache Übersetzung in die deutsche Amtssprache nicht anerkennen. Für Privatpersonen bedeutet dies zum Beispiel, dass sämtliche ausländischen Dokumente wie Geburts-, Heirats- und Steuerurkunden, Scheidungsurteile, Diplome, Zertifikate und Zeugnisse, Führerscheine, Führungszeugnisse, Versicherungsscheine, Schadenmeldungen, Finanzamtsbescheinigungen, Bankbestätigungen und andere Bescheide sowie Beschlüsse stets ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden müssen.
Die von uns beglaubigte Übersetzung wird von allen deutschen Behörden und Gerichten problemlos anerkannt. Wenn Sie eine in der Tschechischen Republik oder in Polen anerkannte beglaubigte Übersetzung benötigen, können Sie sich ebenfalls an uns wenden. Wir werden dann alles Nötige in die Wege leiten, um eine offizielle tschechische bzw. polnische Beglaubigung zu organisieren. Dadurch sparen Sie sich Zeit mit einer aufwendigen Suche nach einem geeigneten Übersetzer im Ausland und haben weiterhin einen einzigen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen die gewohnte Übersetzungsqualität garantiert.
Unter Häufige Fragen finden Sie Antworten auf Fragen bezüglich des Aussehens einer beglaubigten Übersetzung, der Anerkennung von beglaubigten Übersetzungen im Ausland, Erklärungen zum Beglaubigungsvermerk usw.
Beispiele für Urkundenübersetzungen Tschechisch | Polnisch | Deutsch
Damit Sie sich ein Bild davon machen können, was alles Bestandteil unseres Leistungsportfolios für Privatpersonen ist, haben wir hier die von uns bearbeiteten Dokumente aufgelistet.
Personenstandsurkunden
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
Abschlüsse
- Zeugnisse
- Diplome
- Zertifikate
- Praktikumsnachweise
- u.ä.
Amtliche Dokumente
- Führerscheine
- Aufenthaltstitel
- Führungszeugnisse
- notarielle Urkunden
- Apostillen
- Totenscheine
- Erbscheine
- Meldebestätigungen
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Bestallungsurkunden
- Bescheinigungen
- Bestätigungen
- Beschlüsse
- Bescheide
- Gerichtsurteile
- Scheidungsurteile
- usw.
Nichtamtliche Dokumente wie
- Versicherungsscheine
- Schadensmeldungen
- Bankbestätigungen
- Vollmachten
- Verträge
- eidesstattliche Erklärungen
- Schreiben
- Privatbriefe
- Lohnabrechnungen
- Steuererklärungen
- Testamente
- u.ä.
Dokumente von
- Gerichten
- Behörden
- Polizei
- Finanzamt
- Banken
- Versicherungen
- Verwaltungsorganen
- Schulen
- Universitäten
- usw.
Dolmetschen Tschechisch | Polnisch | Deutsch
Gerne übernehmen wir für Sie Dolmetscheinsätze in den Sprachkombinationen Tschechisch/Polnisch/Deutsch.
Benötigen Sie eine Dolmetschleistung für Ihre Hochzeit, Ihren Notar-, Arzt-, Krankenhaus- oder Behördentermin? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Beglaubigungsstempel

Beglaubigte Übersetzungen
Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen an, die von allen Behörden und Institutionen problemlos anerkannt werden.
Telefondolmetschen
Gerne rufen wir für Sie auch in Tschechien oder Polen an, um für Sie relevante Informationen in der Sprache des jeweiligen Landes zu erlangen.
Unsere Sprachleistungen
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