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Sprachdienstleistungen für Unternehmen

Faire Preise

Den Preis für Ihre Fachübersetzung können wir grundsätzlich erst nach intensiver Prüfung des zu übersetzenden Textes bestimmen. Die Höhe des Preises richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes, der Textlänge, der Lieferfrist und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Die Berechnungsgrundlage stellt die Textmenge dar, die in der Regel elektronisch nach der Anzahl der Normzeilen (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) der Übersetzung abgerechnet wird. Auf Wunsch können jedoch auch Wort- oder Seitenpreise vereinbart werden.

Als Richtwert nutzen wir bei der Berechnung von Übersetzungen das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Mit unseren Kunden, die immer wiederkehrende Aufträge zu vergeben haben, vereinbaren wir gerne Festpreise für Normzeile bzw. Stunde. Dadurch lassen sich Ihre Kosten im Voraus gut planen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Bei beglaubigten Übersetzungen sollte nicht nur der Inhalt der Originalurkunde adäquat und fehlerfrei in die Zielsprache übersetzt werden, sondern auch die grafische Gestaltung möglichst genau übereinstimmen. Die Einhaltung eines originalgetreuen Layouts ist mit einer aufwendigen Formatierung verbunden. Der Preis für beglaubigte Übersetzung von Urkunden wird daher nach Zeitaufwand berechnet. Für den Beglaubigungsvermerk wird eine Beglaubigungsgebühr erhoben.

Der Mindestauftragswert beträgt 100,00 Euro zzgl. 19% USt.

Ein konkretes Angebot senden wir Ihnen gerne nach Durchsicht des Ausgangstextes per E-Mail zu. Wenn bei Angebotsabgabe bereits das gesamte Material zur Verfügung steht, können wir Ihnen ein attraktives, verbindliches Festpreisangebot machen.

Zusatzkosten lassen sich vermeiden, wenn Aufträge frühzeitig angekündigt werden, wenn Termine großzügig bemessen werden können und wenn Ausgangsdateien in direkt bearbeitbarem Format vorliegen (kein Papier, kein Fax, kein PDF, keine Bilddateien).

Für alle Übersetzungsaufträge gelten unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen.

Dolmetscheinsätze werden nach Stunden bzw. Tagessätzen abgerechnet. Tagessätze gelten bis zu 8 Stunden, weitere Stunden (z. B. Abendprogramm) sind extra zu vergüten. Bei einer Stundenabrechnung wird zusätzlich die Reise- sowie Vorbereitungszeit hinzugerechnet. Reise- und Übernachtungskosten trägt der Auftraggeber. Beim Telefondolmetschen fallen außerdem Telefongebühren für Auslandsverbindungen an. Falls der Einsatz von Dolmetschtechnik (Dolmetscherkabine, Mikrofone, Personenführungsanlagen usw.) erforderlich ist, übernimmt der Auftraggeber die Kosten. In Kooperation mit unseren Partnern für Konferenztechnik unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot für die während des Dolmetscheinsatzes benötigte Technik.

Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Sie erhalten hochwertige Übersetzungs- und Dolmetschleistungen zu fairen Preisen. Ducht die Vergabe Ihrer Aufträge an qualifizierte Dienstleister wie Dolmetschbar sparen Sie viel Zeit und Geld.